SAPV
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist ein Angebot für Patienten im fortgeschrittenen Stadium einer unheilbaren Erkrankung, die den Wunsch haben, in ihrer vertrauten (häuslichen) Umgebung zu bleiben. Gemeinsam mit dem Patienten und den Angehörigen versucht das Brückenteam eine bestmögliche Betreuung in der Wohnung, dem Pflegeheim oder anderen Betreuungseinrichtungen zu organisieren.
Die behandelnden Haus- und Fachärzte sowie die Pflegedienste und Einrichtungen werden einbezogen und auf Wunsch unterstützt.
Wir möchten zusätzliche Sicherheit bei der häuslichen Versorgung bieten und für die Betroffenen (Patienten/ Angehörige ) unnötige und anstrengende Notarzteinsätze und Krankenhauseinweisungen vermeiden.

Kompetenzen des Brückenteams am Hospiz Villa Auguste sind:
- Vorhalten einer ärztlich/pflegerischen 24-Stunden-Rufbereitschaft für die vom Brückenteam betreuten Patienten
- Schmerztherapie, Linderung anderer krankheitsbedingter Beschwerden wie z.B. Luftnot, Angst, Übelkeit und Erbrechen
- Ärztlich- /pflegerische Beratung des Patienten, seiner Angehörigen und auf Wunsch der mitbetreuenden ärztlich- /pflegerischen Kollegen zur palliativen Situation einschließlich der Unterstützung beim Umgang mit Sterben und Tod
- Pflegerische Anleitung des Patienten und seiner Angehörigen z.B. bei der Körperpflege, Lagerung, Mundpflege; Unterstützung bei Pflegeanträgen und bei der Organisation von Arznei- und Hilfsmitteln
- Psychosoziale Unterstützung im Umgang mit schweren Erkrankungen, wenn vom Patienten/ Angehörigen gewünscht mit Unterstützung von z.B. Seelsorgern und/ oder ambulanten Hospizdiensten
- Erstellen einer individuellen Bedarfs- und Notfallplanung
- Anleitung und ggf. Erbringung spezialisierter Wundversorgung
- Koordination der häuslichen Versorgung
- Ärztliche Verordnung von Arznei- und Hilfsmitteln
- Dokumentation und Evaluation der eingeleiteten Maßnahmen im Rahmen der SAPV
- Regelmäßige Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter des Brückenteams, interne und externe Qualitätszirkel, Team- und Fallbesprechungen, Dienstberatungen, Supervision
Das Team
Dr. med. Mechthild Szymanowski
Fachärztin für Innere Medizin/ Palliativmedizin, leitende Palliativärztin
Dr. med. Katharina Wolf
Fachärztin für Innere Medizin/ Palliativmedizin/ Hämatologie und Onkologie
Dr. med. Katrin Albert
Fachärztin für Anästhesiologie/ Palliativmedizin

Dr. med. Martin Kamprad
Facharzt für Innere Medizin/ Palliativmedizin
Dr. med. Claudia Rabe
Fachärztin für Anästhesiologie/ Palliativmedizin
Dipl.- Med. Eva Hager
Fachärztin für Allgemeinmedizin/ Palliativmedizin
Dr. med. Elke Hagen
Praktische Ärztin/ Palliativmedizin

Dipl.-Med. Torsten Mahn
Facharzt für Innere Medizin/ Palliativmedizin
Dipl.-Med. Heike Hunger
Fachärztin für Allgemeinmedizin/ Palliativmedizin
Dr. med. Julia Tänzer
Fachärztin für Allgemeinmedizin/ Palliativmedizin
Tobias Wilzki
Pflegefachkraft, Weiterbildung Palliative Care / Case Manager (DGCC), Koordinator des Brückenteams
Schwester Susanne K.
Fachgesundheits- und Krankenpflegerin für Palliativ- und Hospizpflege, Pain Nurse, Stellvertretende Koordinatorin des Brückenteams
Schwester Kristin
Pflegefachkraft, Weiterbildung Palliative Care, Pain Nurse
Pfleger Manfred
Pflegefachkraft, Weiterbildung Palliative Care

Schwester Konstanze
Pflegefachkraft, Weiterbildung Palliative Care, Fachschwester für Intensivpflege und Anästhesie (DKG)

Schwester Uta
Pflegefachkraft, Weiterbildung Palliative Care

Schwester Nancy
Pflegefachkraft, Gesundheits- und Krankenpflegerin für Intermediate Care (IMC), Weiterbildung Palliative Care

Schwester Susanne W.
Pflegefachkraft, Weiterbildung Palliative Care,

Schwester Kerstin
Pflegefachkraft, Weiterbildung Palliative Care, Fachschwester für Intensivpflege und Anästhesie (DKG)
Finanzierung

Nach Prüfung und Bewilligung, der durch das Brückenteam eingereichten Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse, werden die Kosten der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung von Ihrer Krankenkasse gemäß § 132 d sowie § 37 b SGB V übernommen.
Sollte es zu einer Ablehnung durch Ihre Krankenkasse kommen bleibt der ärztlich/ pflegerische Ersthausbesuch trotzdem kostenfrei für Sie und wir überlegen mit Ihnen zusammen das weitere Vorgehen.
Aufnahme in die SAPV
Voraussetzungen
Ausschlaggebend für die Verordnung zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung ist der besondere Versorgungsbedarf der Erkrankten, wenn die herkömmlichen ambulanten Strukturen (wie z.B. Hausarzt, Facharzt, Pflegedienst, Hospizdienst) nicht ausreichen, um eine sichere Versorgung zu gewährleisten.

Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch sind:
- das Leiden an einer unheilbaren, das Leben begrenzenden, Erkrankung
- das Vorliegen einer palliativen Indikation, wobei eine komplexe Problematik oder eine akute Notsituation vorliegt, die ein multiprofessionelles Handeln erforderlich macht
Kriterien können z.B. sein:
- ausgeprägte Schmerzen
- Atemnot
- Übelkeit / Erbrechen
- Unruhe / Angst
- ausgeprägte ulcerierende / exulcerierende Wunden oder Tumore
Benötigt wird eine ärztliche Verordnung "spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV)". Sie wird vom entlassenden Krankenhausarzt oder vom Hausarzt bzw. Facharzt über vorerst vier Wochen ausgestellt. Die Verordnung muss auf dem grünen Formularvordruck "Muster 63 a" erstellt sein.
Bei Unsicherheiten suchen Sie bitte das Gespräch mit uns.
Nach vorheriger Terminvereinbarung findet dann der ärztlich/ pflegerische Ersthausbesuch bei Ihnen zu Hause bzw. in der Pflegeeinrichtung statt.