Finanzierung
Nach Prüfung und Bewilligung, der durch das Brückenteam eingereichten Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse, werden die Kosten der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung von Ihrer Krankenkasse gemäß § 132 d sowie § 37 b SGB V übernommen.
Sollte es zu einer Ablehnung durch Ihre Krankenkasse kommen bleibt der ärztlich/ pflegerische Ersthausbesuch trotzdem kostenfrei für Sie und wir überlegen mit Ihnen zusammen das weitere Vorgehen.